Risikotragfähigkeitsreporting
Ausgangssituation
MaRisk fordert, dass die Geschäftsleitung eines Institutes die wesentlichen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial abdeckt, damit die Risikotragfähigkeit des Institutes gewährleistet ist.
Ab 2015 müssen Institute und übergeordnete Unternehmen erstmals Informationen zur Risikotragfähigkeit und zu den Verfahren zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit an die Bundesbank melden. Basis für diese Meldung ist die am 19. Dezember 2014 erlassene FinaRisikoV (Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz), welche die bisherige FinaV (Finanzinformationenverordnung) ersetzt. Ergänzend hierzu wurden durch die BaFin am 25. Februar 2015 die Meldefrequenz, der erste Meldestichtag sowie die Einrechnungsfristen bekanntgegeben. Auch wurde durch die Deutsche Bundesbank ein Merkblatt mit Hinweisen zu den Meldevordrucken, Eingabeformaten etc. veröffentlicht.
Diese Dokumente stellen in gegenseitiger Ergänzung die künftigen Meldepflichten dar.
Meldefrequenz/Meldefristen
Per Stichtag 31.12.2015 sind Institute und übergeordnete Unternehmen nach Maßgabe der BaFin jährlich zum 31.12. dazu verpflichtet, Informationen zur Risikotragfähigkeit zu melden. Kreditinstitute, die gemäß § 25 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 KWG in Verbindung mit § 9 Absatz 1 und § 12 Absatz 1 und 2 der FinaRisikoV unterliegen, müssen zusätzlich zum 30.06. eines jeden Jahres – erstmals zum 30.06.2015 – eine Meldung abgeben.
Die Einreichungsfrist beträgt 7 Wochen nach dem jeweiligen Meldestichtag. Sie ist für den Meldestichtag 30.06. einmalig bis zum 30.11.2015 verlängert. Eine erhöhte Meldefrequenz gilt für Kreditinstitute, die im Dreijahresdurchschnitt eine Bilanzsumme von mindestens 30 Mrd. Euro hatten oder als potenziell systemgefährdendes Institut eingestuft oder ein Finanzhandelsinstitut nach § 25f Abs. 1 KWG sind. Für Institutsgruppen gilt eine höhere Meldefrequenz, wenn mindestens ein inländisches Einzelinstitut der Gruppe die Anforderungen der erhöhten Meldefrequenz erfüllt oder die Bilanzsumme der Gruppe im Dreijahresdurchschnitt mindestens 50 Mrd. Euro beträgt.
Meldungsinhalt
Zu melden sind folgende Informationen, die in der Veröffentlichung der Bundesbank nochmals detaillierter erläutert sind.
- Grundlegende Informationen zum Kreditinstitut bzw. zur Gruppe
- Informationen zur Situation von Institutsgruppen, Finanzholdinggruppen und gemischten Finanzholdinggruppen auf zusammengefasster Basis
- Ergänzend hierzu sind Stammdaten für jedes der in der Gruppe gemeldeten Unternehmen einzureichen, das in der Stammdatensuchmaschine der Bundesbank nicht bekannt ist oder sich nicht eindeutig identifizieren lässt
- Grundlegende Informationen zum Risikotragfähigkeitskonzept
- Information zur Konzeption jedes Steuerungskreises
- Für jeden Steuerungskreis bzw. für jedes ergänzende Verfahren zum Risikodeckungspotenzial sind die regulatorischen Eigenmittel abzuleiten
- Für jeden Steuerungskreis bzw. für jedes ergänzende Verfahren ist das Risikodeckungspotenzial von dem HGB-Jahres- oder von einem Zwischenabschluss abgeleitet zu melden
- Für jeden Steuerungskreis bzw. für jedes ergänzende Verfahren ist das Risikodeckungspotenzial einzureichen, das barwertig abgeleitet wird
- Für jeden Steuerungskreis bzw. für jedes ergänzende Verfahren ist die Ermittlung der Risiken und der entsprechenden Limits einzureichen
- Meldung von Steuerungsmaßnahmen und zukünftiger Risikotragfähigkeit
Diese Meldungsinhalte sind auf insgesamt 11 Meldebögen aufgeteilt und von jedem Institut bzw. jeder Gruppe auszufüllen. Meldungen für Einzelinstitute mit nur einem Risikotragfähigkeitskonzept sind auf 7 Meldebögen beschränkt, Gruppen mit mehreren Einzelinstituten müssen jedoch mehr als 11 Meldebögen abgeben, sofern sie über mehrere Steuerkreise verfügen.
Prinzip der Risikotragfähigkeit
Unsere Leistungen
Wir helfen Ihnen bei der Implementierung von MaRisk-konformen Risikotragfähigkeitskonzepten und des zugehörigen Reportings. Wir identifizieren Schwachstellen bei der Umsetzung und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Umsetzungsplanung.