BASEL IV
Ausgangssituation:
Der Basler Ausschuss arbeitet mit einer Reihe von Konsultationspapieren und QIS-Studien an der weiteren Detaillierung von “Basel IV”. Dies ist zwar – noch – kein offizieller Name, aber Umfang und Tragweite der angedachten Änderungen lassen den Schluss zu, dass es sich um eine fundamentale Änderung – also eine Novellierung von Basel III – handelt. Daher sprechen wir nachfolgend von Basel IV.
Wer sich von Basel IV eine Vereinfachung der Regulierung erhofft hat, wird enttäuscht werden. Schon bei den grundsätzlichen Überlegungen wird durch den Basler Ausschuss hervorgehoben, dass das Ziel der Einfachheit oft anderen wichtigeren Zielen der Beaufsichtigung widerspricht.
Bekanntermaßen sind die Konsultationen und zugehörigen Kommentierungen teilweise noch nicht abgeschlossen. Auch die zahlreichen Quantitative Impact Studies (QIS) und die Ergebnisse der Konsultationen können in einigen Fällen in eine nächste Konsultationsiteration übergehen. Ein endgültiger Stand zu den meisten Themen ist in 2016 zu erwarten. Dann ist jedoch – wie bereits bei Basel II und III – mit engen Zeitfenstern bei der Umsetzung zu rechnen. Für das Kontrahentenrisiko, die neuen Capital Floors und die Offenlegung wurden bereits voraussichtliche Einführungstermine genannt.
Die wesentlichen Änderungsbereiche von Basel IV*
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Basel IV – Überblick
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Änderungen, die im Rahmen von Basel IV angedacht sind, alle drei aufsichtlichen Säulen betreffen. Ziel all dieser Papiere ist es, das Finanzsystem weiter zu stärken und zu vereinheitlichen:
- Einführung neuer Capital Floors
- Neuer Kreditrisikostandardansatz mit detaillierteren Risikogewichten
- Tendenz zur Vereinheitlichung der Regeln, um vergleichbare Ergebnisse zu erzielen (Operationelle Risiken, Zinsänderungsrisiko etc.)
- Vermehrte Offenlegung von Informationen
- Einschränkung von aufsichtlichen Arbitragegeschäften (interne Modelle vs. Standardansätze; Arbitrage zwischen Anlage- und Handelsbuch)
- Strengere Vorgaben für Stresstests
- Erstmalig detaillierte Vorgaben für IT-Prozesse im Risikobereich mit BCBS 239
Das nachfolgende Schaubild zeigt die wesentlichen Veränderungen :
Unsere Leistungen
Basel IV – Kurs halten in stürmischen Zeiten
Wir unterstützen Sie effizient bei der Erstellung von Fachkonzepten, Auswirkungsrechnungen, Mitarbeiterschulungen und der Umsetzung der vielfältigen regulatorischen Neuerungen, die Basel IV mit sich bringt. Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen bei der Umsetzung von Gesetzesnovellen (6. KWG-Novelle, Basel II und Basel III), von unserer Branchenerfahrung und von unserer methodischen Kompetenz.