BASEL III

 

Zur Prävention von Finanzkrisen und zur Stärkung des gesamten Banksektors veröffentlichte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Dezember 2010 neue Standards, die unter dem Titel Basel III zusammengefasst werden.

Die europäische Umsetzung von Basel III trat mit der neu gefassten europäischen Bankenrichtlinie CRD IV (Richtlinie 2013/36/EU) und der CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) am 1. Januar 2014 in Kraft. Die EU-weite Umsetzung im Rahmen der Capital Requirements Directive IV (CRD IV) betrifft im Wesentlichen folgende Bereiche: