Basel III – Leverage Ratio
Einordnung der Leverage Ratio in das Basel-III-Rahmenwerk
Darstellung angelehnt an das Basel Committee on Banking Supervision
Ausgangssituation
Der Basler Ausschuss will mit der Einführung einer Leverage Ratio im Rahmen von Basel III die Verschuldung im Bankensystem limitieren. Hintergrund ist der in der Finanzkrise beobachtete Effekt, dass ein Verschuldungsabbau in Krisenzeiten die Marktpreise unter Druck setzen kann. Dadurch verstärkt sich der in einer Krise ohnehin bestehende Marktdruck auf die Preise von Vermögensgegenständen.
Maßnahmen
Daher wurde im Januar 2014 durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht eine überarbeitete Definition der Leverage Ratio sowie die Ausgestaltung diesbezüglicher Offenlegungsanforderungen verabschiedet. Diese Leverage Ratio soll ins Verhältnis von Kernkapital zu Aktiva und außerbilanziellen Geschäften gesetzt werden. So soll verhindert werden, dass Schwächen aus Risikomodellen der Bank eine von der RWA unabhängige Begrenzungsfunktion erhält. Die Leverage Ratio wird zunächst auf 3 Prozent festgelegt, wobei die Risikoklassen einheitlich behandelt werden.
Da durch die Einführung dieser Kennziffer diverse Aspekte nicht abschließend beurteilt werden können, wird zunächst eine Beobachtungsphase, die bis 2017 andauert, eingeführt, um das Zusammenspiel und die Wirkungsweise von riskogewichteten Aktiva und der Leverage Ratio zu beobachten. Die Quote ist quartalsweise zu melden.
Im Anschluss an diesen – recht langen – Beobachtungszeitraum soll entschieden werden, ob die Leverage Ratio als verbindliche Regelung in den aufsichtlichen Rahmen übernommen wird.
Ziele der Leverage Ratio
- Begrenzung des Financial-Leverage-Effektes durch die Begrenzung niedriger RWA: In jedem Kapital-Rahmenwerk – standardisiert wie auf internen Modellen basierend – werden einige Geschäfte eine niedrigere Risikogewichtung als andere erhalten, um zu vermeiden, dass Banken in diesen Bereichen das Geschäft verstärken, was eine Verschlechterung ihrer Finanzierungsstrukturen mit entsprechenden Auswirkungen zur Folge hätte, wenn die Geschäfte wegen niedriger Risikogewichte fehlgeleitet bzw. Risiken nicht hinreichend berücksichtigt würden. Die Leverage Ratio stellt somit eine Begrenzung des Wachstums gegenüber, welche der Capital Floor nicht leisten kann.
- Begrenzung der unerwarteten Verluste in niedrigen RWA-Portfolios: Wenn unerwartete Verluste in niedrigen RWA-Portfolios zum Tragen kommen, ist es wahrscheinlich, dass mehr Kapital notwendig ist, um diese Verluste abzufedern. Ein Capital Floor ist daher nur bedingt geeignet, Portfolios mit niedrigem Risikogewicht zu schützen. Im Gegensatz dazu ist die Leverage Ratio für Portfolios mit relativ hohem Risikogewicht passend.
- Mangel an Marktvertrauen in die RWA: Während der jüngsten Krise haben Marktteilnehmer größere Aufmerksamkeit auf die Leverage Ratio der Banken gelegt. RWA wurden als weniger wichtig, objektiv und zuverlässig eingestuft.