Basel IV – Offenlegungsanforderungen

Neue Hürden bei der Offenlegung

23.05.2015

Ausgangssituation

Im Januar 2015 wurden durch das Basel Committee on Banking Supervision finale Standards für die neuen Offenlegungsanforderungen veröffentlicht. Diese “revised pillar 3 disclosure requirements”  sind die Weiterentwicklung des im Juni 2014 veröffentlichten Konsultationspapieres, welches im wesentlichen folgende Änderungen erfahren hat:
  • Konkretisierung der Offenlegungsanforderungen für Verbriefungen
  • Optimierung der Offenlegungsanforderungen von Kreditrisiken und Kreditrisikominderungstechniken
  • Festlegung von verschiedenen Offenlegungsrhythmen (vierteljährlich, halbjährlich und jährlich)
Das finale Dokument enthält viele neue Regelungen, deren erstmalige Anwendung voraussichtlich Ende 2016 sein wird. Im Rahmen der neuen Offenlegungsanforderungen wurden fünf Prinzipien eingeführt:
  1. Prinzip der Klarheit: “Disclosures should be clear.”
  2. Prinzip der Verständlichkeit: “Disclosures should be comprehensive.”
  3. Prinzip der Sinnhaftigkeit für die Adressaten: “Disclosures should be meaningful to users.”
  4. Prinzip der Zeitkonsistenz: “Disclosures should be consistent over time.”
  5. Prinzip der Vergleichbarkeit der Offenlegungsberichte zwischen den Instituten: “Disclosures should be consistent over time.”
Aus diesen Prinzipien heraus wurden folgende inhaltliche Anpassungen und Vorgaben erarbeitet: Reportingformat: Um Klarheit und Vergleichbarkeit – zumindest des quantitativen Teiles – zu erreichen, wurden einheitliche Templates genutzt. Die Offenlegungstemplates sind im Anhang des finalen Standards hinterlegt. Für den qualitativen Teil der Offenlegung wurden – verständlicherweise – keine Standards vorgeschrieben. Risikomanagement und risikogewichtete Aktiva: Künftig müssen Risikomanagement-Ansatz und Informationen zu risikogewichteten Aktiva offengelegt werden. Insbesondere sind zum Risikomanagement-Ansatz folgende Informationen offenzulegen:
  1. Geschäftsmodell: Wie interagiert das Geschäftsmodell mit dem allgemeinen Risikoprofil des Institutes (beispielsweise Hauptrisiken des Geschäftsmodelles) und wie werden diese Risiken in der Offenlegung reflektiert? Außerdem ist das Risikoprofil der Bank, welches durch die Geschäftsführung genehmigt wurde, offenzulegen.
  2. Risikosteuerung: Wie sind die Zuständigkeiten bei der Risikosteuerung in der Bank aufgeteilt (beispielsweise Aufsicht und Zuständigkeit, Aufschlüsselung der Verantwortlichkeiten nach Risikoarten, Geschäftsarten etc.)?
  3. Kommunikationskanäle im Rahmen des Risikomanagements (beispielsweise Arbeitsanweisungen, Verhaltenskodex, Prozessbeschreibungen etc.)
  4. Geltungsbereich und Hauptfunktionen der Risiko-Messysteme
  5. Beschreibung des Prozesses des Risikoreportings, welches der Geschäftsführung und dem zuständigen Management zur Verfügung gestellt wird.
  6. Qualitative Informationen zur Durchführung von Stress-Tests (beispielsweise Portfoliozusammensetzung, angewendete Szenarien, genutzte Methoden etc.)
  7. Strategien und Prozesse, um Risiken zu vermeiden, zu managen und abzusichern, die aus dem Geschäftsmodell der Bank entstehen.
Überleitungsrechnung Handelsrecht/Aufsichtsrecht: Bereits mit der Umsetzung von Basel III war die Offenlegung der Überleitungsrechnung für die Kapitalpositionen vorgeschrieben. Diese Überleitungsrechnung wird nunmehr auf sämtliche Aspekte der Offenlegung erweitert. Anforderung ist, dass künftig sämtliche Risikoarten aus der Bilanz abzuleiten sind. Außerdem muss die Überleitungsrechnung qualitativ erläutert werden. Hierzu ist in Part 3 (Templates LI1; LI2) vorgesehen, eine quantitative Überleitungsrechnung bzw. (in LIA) eine entsprechende Erläuterung vorzunehmen. Da der bilanziere und der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis sich abhängig von der Struktur des Institutes erheblich unterscheiden kann, stellt diese Anforderung unter Umständen eine erhebliche Ausweitung der Offenlegungsanforderungen dar. Auch der unterschiedliche Konsolidierungskreis kann in der Praxis zu Schwierigkeiten führen. Offenlegungsanforderungen von Kreditrisiken und Kreditrisiko-Minderungstechniken: Künftig sind in Part 4 der neuen Offenlegungsanforderungen Kreditrisiken und Kreditrisiko-Minderungstechniken offenzulegen. Hierzu gehören die Offenlegung diverser Informationen zur Qualität der Assets  (Template CR1 und CRB), zu ausgefallenen Krediten (CR2), zur Kreditrisiko-Vermeidung (CRC), zu Kreditrisiko-Minderungstechniken (CR3), und Informationen zum verwendeten Kreditrisiko-Messansatz. Beim Standardansatz (Table CRD, CR4 und CR5) bzw. beim internen Modell (Table CRE, CR6, CR7, CR9 und CR10) sind auch generelle Informationen zum Kreditrisiko (CRA) offenzulegen:
  1. Wie findet sich das Geschäftsmodell des Institutes im Kreditrisiko-Profil wieder?
  2. Welche Kriterien und welcher Ansatz werden genutzt, um Kreditrisiko-Limits zu setzen und das Kreditrisiko-Management-Regelwerk zu definieren?
  3. Struktur und Organisation, um das Kreditrisiko zu überwachen
  4. Verhältnis zwischen Risikocontrolling, Compliance und interner Revision bei der Überwachung des Kreditrisikos
  5. Hauptinhalt des Kreditrisiko-Reportings durch die für das Kreditrisiko-Management verantwortliche Einheit an das leitende Management und die Geschäftsführung
Die Informationen stellen keine grundsätzlich neuen Anforderungen dar, sind jedoch im Detail – abhängig vom Institut – ggf. anders als bisher aufzubereiten. Offenlegungsanforderungen für das Marktrisiko: Beim Marktrisiko ist vorgesehen, folgende Informationen offenzulegen:
  • Strategische Zielsetzung im Hinblick auf Handelsgeschäfte
  • Risikomanagement von Marktrisiken (Hedging-Strategien, Risikomanagement-Prozesse etc.)
  • Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken bei KSA-Instituten
  • Offenlegungsanforderungen bei Verwendung von internen Methoden
Offenlegung des Gegenparteiausfallrisikos: Beim Gegenparteiausfallrisiko (counterparty risk) ist vorgesehen, folgende Informationen offenzulegen:
  •  Qualitative Offenlegung von Gegenparteiausfallrisiken
Offenlegungsanforderungen für Verbriefungspositionen: Bei Verbriefungspositionen ist vorgesehen, folgende Informationen offenzulegen:
  • Ziele von Verbriefungsaktivitäten
  • Offenlegung des Selbstbehaltes und des übertragenen Teiles bei verbrieften Kreditrisiken
  • Offenlegung der Special Purpose Entities, bei denen das Institut Sponsor ist
  • Offenlegung der Eigenmittelanforderungen von Verbriefungen, aufgeteilt nach:
    • Bankbuch
    • Handelsbuch
Offenlegungs-Policy: Institute sind künftig aufgefordert, eine Offenlegungs-Policy zu erarbeiten, die sich an anderen Richtlinien des Institutes orientiert. Die Policy muss neben dem institutsspezifischen Offenlegungsprozess unter anderem folgende Informationen enthalten:
  • Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten
  • Interne Kontrollen und Offenlegung der Vorgehensweise bei der Erstellung des Offenlegungsberichtes
  • Abnahmeprozess des Offenlegungsberichtes gemäß Policy
Offenlegungsfrequenz: Die Offenlegungstabellen sind zwingende Vorgaben für den Offenlegungsbericht. Diese sind in fixe und flexible, also an Institutsbedingungen angepasste Tabellen aufgeteilt. Die Tabellen sind abhängig von den Vorgaben quartalsweise, halbjährlich oder jährlich offenzulegen. Die Veröffentlichung soll im Gleichklang mit der Veröffentlichung von anderen Berichten (Finanzberichten etc.) erfolgen. Eine externe Prüfungspflicht besteht nicht.
Nachfolgend die einzelnen Formulare mit den entsprechenden Inhalten und der Meldefrequenz:
Inhalt Formular Fix/Flexibel Frequenz
Übersicht Risiko- management und RWA OVA – Bank-Risikomanagement-Ansatz flexibel jährlich
OV1 – Überblick RWA fix vierteljährlich
Überleitungsrechnung zur Bilanz LI1 – Unterschied zwischen bilanziellem und regulatorischem Konsolidierungs- kreis flexibel jährlich
L2 – Hauptunterschiede zwischen regulatorischen und Bilanzwerten flexibel jährlich
LIA – Erläuterungen der Unterschiede zwischen Bilanz und regulatorischen Werten flexibel jährlich
Kreditrisiko CRA – Generelle Kreditrisiko-Informationen flexibel jährlich
CR 1 – Kreditqualität fix halbjährlich
CR 2 – Änderugnen der im Bestand befindlichen ausgefallenen Kredite und Sicherheiten fix halbjährlich
CRB – Zusätzliche Erläuterung zur Kreditqualität flexibel jährlich
CRC – Qualitative Erläuterung der Anforderungen Kreditrisiko-Vermeidung flexibel jährlich
CR 3 – Kreditrisiko-Vermeidung: Übersicht der angewendeten Techniken fix halbjährlich
CR 4 – Standard-Ansatz: Kreditrisiko und Kreditrisikominderungseffekte fix halbjährlich
CR 5 – Standard-Ansatz: Kredite nach Vermögensklassen und Risikogewicht fix halbjährlich
CRE – Qualitative Erläuterung des internen Modelles (IRB) flexibel jährlich
CR 6 – IRB-Kreditrisiko nach Portfolio und PD-Klasse aufgeteilt fix halbjährlich
CR 7 – IRB: RWA-Effekt von Kreditrisiken und Kreditrisikominderungstechniken fix halbjährlich
CR 8 – RWA flow statements des IRB-Kreditrisikos fix vierteljährlich
CR 9 – Ergebnisse des Rückvergleiches von Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) pro IRB-Portfolio flexibel jährlich
CR 10 – IRB Specialized lending und Vermögenswerte im simple risk weight model flexibel halbjährlich
Gegenpartei-ausfallrisiko CRRA – Qualitative Offenlegung von Gegenparteiausfallrisiko flexibel jährlich
CRR 1 – Analyse des counterparty credit risk (CRR), aufgeteilt nach verwendetem Ansatz fix halbjährlich
CRR 2 – Credit valuation adjustment (CVA), Kapitalbelastung fix halbjährlich
CRR 3 – Standardansatz von CRR, aufgeteilt nach regulatorischem Portfolio und Risikogewicht fix halbjährlich
CRR 4 – IRB-CRR-Exposés, aufgeteilt nach Portfolio und PD fix halbjährlich
CRR 5 – Sicherheiten für CRR-Exposures flexibel halbjährlich
CRR 6 – Kredit-Derivate flexibel halbjährlich
CRR 7 – RWA flow statement der CRR-Exposures im IMM fix vierteljährlich
CRR 8 – Exposures mit zentralem Kontrahenten fix halbjährlich
Verbriefung SECA – Qualitative Offenlegung von Verbriefungen flexibel jährlich
SEC 1 – Verbriefungen im Bankbuch flexibel halbjährlich
SEC 2 – Verbriefungen im Handelsbuch flexibel halbjährlich
SEC 3 – Kapitalanforderungen für Verbriefungen im Bankbuch, bei der die Bank Originator oder Sponsor ist fix halbjährlich
SEC 4 – Kapitalanforderungen für Verbriefungen im Handelsbuch, bei der die Bank Investor ist fix halbjährlich
Marktrisiko MRA – Qualitative Offenlegung von Informationen, die das Marktrisiko betreffen flexibel jährlich
MRB – Qualitative Offenlegung von Informationen für Banken, die den Internal Models Approach (IMA) anwenden flexibel jährlich
MR 1 – Marktrisiko im Standardansatz fix halbjährlich
MR 2 – RWA flow statements von Marktrisiken bei Anwendung des IMA fix vierteljährlich
MR 3 IMA-Werte des tranding portfolios fix halbjährlich
MR 4 – Vergleich von VaR-Prognosen mit den Gewinnen/Verlusten flexibel halbjährlich

 

Offene Punkte:

Was bei der Durchsicht der neuen Formulare “disclosure requirements” auffällt, ist, dass die Offenlegungsanforderungen nicht auf alle Bereiche ausgedehnt wurden. So sind  keine Vorgaben zur Offenlegung für die Leverage Ratio, zur Liquidität, zum Kapital, zum operationellen Risiko etc. in Form von Formularen konkretisiert. Hier ist von einer weiteren Spezifizierung der genannten Inhalte in einer zweiten Stufe auszugehen.

 

Unsere Leistungen

Durch die Anforderung, Unternehmensinformationen auf granularer Ebene zu veröffentlichen, entstehen Herausforderungen, die notwendigen Informationen in hinreichender Granularität zu ermitteln und aufzubereiten.

Dies stellt die meldepflichtigen Institute vor große Herausforderungen, was Anwendung, Erleichterungen und IT-Implementierung betrifft. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Fachkonzepten, der Definition und Änderung von Geschäftsprozessen und der Dokumentation der Arbeitsabläufen. Einführung der neuen Anforderungen ist vermutlich Ende 2016.